Wer mit Immobilien und Grundstücken zu tun hat, sieht sich immer wieder mit Fragen und Unsicherheiten konfrontiert. Dann ist es hilfreich, wenn Sie sich an einen unabhängigen Partner wenden, der eine neutrale, kompetente und aktuelle Bewertung Ihrer Liegenschaft vornimmt. Bei folgenden Themen und Fragestellungen sind wir für Sie da:
Sie haben im Sinn, Ihre Liegenschaft zu verkaufen, kennen aber ihren Marktwert nicht.
Sie kaufen eine Immobilie und möchten sich vorher eine unabhängige Expertenmeinung als Entscheidungsgrundlage einholen.
Sie beabsichtigen, Ihre Liegenschaft den Kindern in Form eines Erbvorbezugs zu übertragen.
Sie sind eine Erbengemeinschaft und wissen nicht, was die Immobilie Ihrer Eltern Wert ist? Ich weiss es.
Sie denken über einen Um-, Neu- oder Anbau nach und möchten herausfinden, ob sich dies lohnt.
Sie kaufen ein Grundstück und wollen es bebauen. Vorher möchten Sie den Wert des Baulands ermitteln.
Sie sind unschlüssig, ob Sie Ihr Grundstück verkaufen oder im Baurecht abgeben sollen.
Sie wissen, dass das Baurecht eine jahrzehntelange Verpflichtung bedeutet und wollen vorher eine Expertenmeinung einholen.
Ihre Liegenschaft erfährt einen Minderwert, weil eine Lärmschutzwand die Aussicht einschränkt.
Ein Neubau beeinträchtigt nicht nur Ihre Aussicht, sondern wirkt sich auch nachteilig auf Besonnung und Privatsphäre aus.
Sie haben in Ihre Liegenschaft investiert und möchten den Mehrwert in Erfahrung bringen.
Umzonung, Einzonung, Gestaltungsplan: In solchen Fällen verlangt die Gemeinde eine Steuer. Eine neutrale Einschätzung muss her.
Sie möchten eine Immobilie kaufen und brauchen eine unabhängige Zweitmeinung zum vorliegenden Angebot.
Sie planen einen Tausch. Käufer und Verkäufer haben je ein Gutachten erstellt. Sie brauchen eine objektive Expertise dazu.
Sie stehen vor einer Scheidung. Das Gericht verlangt infolge unterschiedlicher Wertvorstellungen ein unabhängiges Gutachten.
Innerhalb einer Erbengemeinschaft existieren mehrere Gutachten mit unterschiedlichen Werten. Es braucht ein unabhängiges Obergutachten.
Sie wollen das Eigentum an Ihrer Immobilie regeln und sich ein Wohn- oder Nutzniessungsrecht einräumen.
Sie haben sich mit den Nachkommen auf ein Wohnrecht geeinigt. Unklar ist, ob es entgeltlich oder unentgeltlich sein soll.